Recycling

Allgemeine Informationen zur Verpackungsverordnung

Am 4. April 2008 ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Ziel dieser Novellierung ist die flächendeckende, ausnahmslose Lizenzierung von Verkaufsverpackungen innerhalb Deutschlands. Die Möglichkeit für den Handel, Verpackungsabfälle vom Kunden zurückzunehmen und damit eine Lizenzierungspflicht durch Duale Systeme zu umgehen, besteht im Grunde nicht mehr. Ausnahme sind sog. Branchenlösungen, die sich für unsere Serviceartikel allerdings nur in sehr geringem Umfang darstellen lassen

Grundsätzlich müssen seit dem 01.01.2009 alle durch den Erstinverkehrbringer (Bezeichnung für das Unternehmen, das dem Endverbraucher die befüllte Tragetasche bzw. den Beutel aushändigt) ausgegebenen Serviceverpackungen über ein Duales System lizenziert sein. Die formelle Abwicklung dieses Vorgangs kann der Einzelhandel an seinen Lieferanten delegieren. Die Wahl des Partners, der die Verwertung durchführt, obliegt dabei demjenigen, der die Abwicklung übernimmt. In diesem Fall also dem Lieferanten der Serviceartikel. In diesem Zusammenhang entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung der Verpackungen mit einem Symbol wie „Grüner Punkt“ oder andere.

Ausführliche Informationen wie den Wortlaut des Gesetzes, eine Liste mit Kontaktdaten der anerkannten Dualen Systeme sowie einen guten Frage- und Antwortbereich finden Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) e.V.: www.ihk-ve-register.de


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